• Hallo,

    Ich habe vor kurzem eine VFC MP7 GBB bestellt. Da es sehr wenige Angebote von dieser Waffe gibt, habe ich sie aus Deutschland gekauft. Jetzt hab ich das Problem, dass die Waffe semi-only ist. Kann einer mir sagen welches Teil ich tauschen muss damit ich sie auf full-auto umbauen kann?

    Danke schonmal im Voraus.

  • So wie Bort geschrieben hat geben die Explosionszeichnungen am meisten an infos her. auch um dann das richtige teil zu bekommen.


    im fall meiner PP-2K war es nur der Fire-Selector der für die deutsche Version gekürzt war.

    neuer hat knapp 30€ gekostet


    ob das bei der MP7 auch so ist oder du die komplette Triggerunit tauschen musst (was dann locker 100€ oder mehr kosten kann) kann ich dir leider nicht sagen.



    so oder so

    mit dem Umbau auf Vollauto ist es eine illegale Kriegswaffe in Deutschland. Also vor irgendwelchen Reisen nach De unbedingt wieder umbauen !

    • Offizieller Beitrag

    Nach 20 Jahren Airsoft und vielzähligen Diskussionen in deutschen Foren habe ich oftmals die Worte "illegale Waffe" gelesen, doch noch nie illegale Kriegswaffe. Ich bitte dich das mal im deutschsprachigen 6mm Board abzuklären. Dort sehe ich die Kompetenz eine zumindest halbwegs an der Realität liegenden Abschätzung zu erhalten.

    Portal - 6millimeter.info - the player's choice

  • Um nicht zu weit auszuholen

    In Deutschland fallen Airsoft (anders als in Österreich) unter das Waffengesetz sobald eine Mündungsenergie von 0,5J überschritten wird.

    Unterhalb sind Airsoft Spielzeug, dürfen ab 14 jahren erworben werden, dürfen Vollauto und sind nicht kennzeichnungspflichtig (F-im Fünfeck). Alle über 0,5J zählen als Waffe und unterliegen damit den entsprechenden Regeln des Waffengesetzes.

    Der Gesetzestext ist ziemlich verschachtelt und leider nicht immer klar übersichtlich was zu welchem Abschnitt gehört, vor allem weil Abschnitte im selben Format sind wie der Text.


    Waffengesetz

    Hier der Link zum Waffengesetz Deutschland (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html)


    Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Paragraf 2

    dieser Abschnitt verweist auf die Anlage 2 (Waffenliste) und beschreibt welche Waffen eine Erlaubnis benötigen, welche Verboten sind, etc


    Waffenliste

    Link zu Anlage 2 Waffenliste (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html)


    Unter Abschnitt 2 sind die erlaubten Waffen angeführt ( Unterabschnitt 2: 1 ist die rechtliche Grundlage für Airsoft in DE)

    Abschnitt 3 regelt die Ausnahmen (Unterabschnitt 2: 1 a ist der Passus für die 0,5J Ausnahmenregelung)


    Die verbotenen Waffen im Abschnitt 1 laufen hier etwas im Kreis, es wird wieder auf das Waffengesetz verwiesen, und dann auf Anlage 1


    Begriffsbestimmungen

    Link zur Anlage 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html)


    Im Abschnitt 3 werden die Waffen in verschiedene Kategorien eingeteilt.

    Punkt 1: Kategorie A umfasst dabei die verbotenen Waffen

    1.1 Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)

    1.2 Vollautomatische Schusswaffen

    1.3 als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen

    ... und weitere hier nicht relevante Punkte


    Somit sind laut 1.2 vollautomatische Airsoft Waffen in Deutschland Kategorie A Waffen, und damit nicht für Normalsterbliche zulässig


    Wir kommen zu dem Kapitel Kriegsschusswaffen.


    Kriegswaffenkontrollgesetz

    Link (http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html)

    in diesem ist die Begriffsbestimmung im ersten Abschnitt § 1 zu finden

    (1) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.

    Es wird auf die Anlage Kriegswaffenliste verwiesen


    Kriegswaffenliste

    Link (http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html)


    Teil A behandelt die ABC-Waffen (für uns uninteressant)


    Teil B sonstige Kriegswaffen


    Im Punkt V werden Rohrwaffen angeführt (Waffennummer 29)

    29.

    a)Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
    b)Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    c)vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
    d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre.


    Somit fallen Vollautomatische Airsoft in Deutschland unter Kriegswaffen



    Nachwort:

    Die Sinnhaftigkeit darf in Frage gestellt werden, und ich denke das die Staatsanwaltschaften Airsoftspieler nicht mit dem Kriegswaffengesetz belangen wenn ohnehin schon Vollautomatische Waffen im Waffengesetz verboten sind.

    Herausfinden was herauskommt wenn mans Hart auf Hart wissen will, will ich selber nicht.


    So oder So => Deutschland ist heikel von der Gesetzgebung und ich werde nur mit geprüften nicht umgebauten Airsoft dort ein oder durchreisen, wenn überhaupt.

    Aber jeder ist für seine eigenen Taten verantwortlich.

    Zudem ist es meine persönliche Recherche im Deutschen Gesetzeswulst. Ich übernehme keine Verantwortung und gebe keine Garantien auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Kann auch sein das ich eine Zeile übersehen habe.


    Human after all, und weil man sich das in Österreich erspart bin ich froh hier zu sein. (salut)

  • zur info:

    Mp7 GBB - AirsoftForum.at
    Wird dir nicht viel bringen, du müsstest nach dem Umbau zum deutschen Beschussamt damit das Legal ist. Du hättest dir in Deutschland die Mp7 bestellen sollen!
    airsoftforum.at


    Waffe auf Full-Auto umstellen - AirsoftForum.at
    Moin hab mir ne mp7 gbb von vfc zugelegt. problem ist aber sie kommt aus deutschland und kann nur semi schießen kann mir einer sagen wie ich sie zu einer…
    airsoftforum.at

    Zitat Schöni: "Wenn ma übertreiben kann, sollt mas a machen! "

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