Zitat :
"Neben offenem Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen."
Also alles was Funken gibt, Entzündungstemperatur hat oder dieses durch Bündelung entstehen kann (GLAS).
Die Gasflasche an sich sollte weder heiß werden noch entzündend wirken bzw. Sonne bündeln.
Und an heißen Tagen gehört diese eh in den Rucksack.