Kontrollen nach der BW6
-
-
ewig schade drum
-
-
Tja dumm gelaufen
-
tja da fällt mir in bertl sein kommentar zu dem thema ein wenn jemand mit nicht ge-"f"-ten ASGs nach DE fahren möchte: "kein problem, freu mich schon auf deine story, wie es dich erwischt hat"!
-
-
Noch einfacher, nicht durch DE fahren
-
- Offizieller Beitrag
Ich bin ja gerne im sechsmillimeter.info unterwegs.
Die genaue Regelung müsstet ihr bei Kollegen dort erfragen.Was ich euch so sagen kann ist, dass die Polizei durchaus auch bei Verdacht (welcher in manchen Fällen aus Unsicherheit resultieren kann) Airsoftguns beschlagnahmen und prüfen lassen darf.
Die seriösen Spieler des 6mm Forums versuchen dies zu vermeiden. Sie transportieren ihre Sportgeräte entsprechend geltendem Gesetz und haben die Rechnungen immer dabei, wie den Zulassungsschein vom Auto.Ich weis nicht was passiert wenn die Polizei aus Verdacht das Gerät konfisziert.
Wer durch Deutschland will sollte sein Sportgerät dort kaufen, nicht im Nachhinein selbst modifizieren (auch nicht selbst reparieren!) und für entsprechenden Transport sorgen (Verpackung und Kaufnachweise/Rechnungen).Das F im Fünfeck ist ein Prüfzeichen, ein fälschliches anbringen sicherlich nicht erlaubt.
Das ist gesetzlich festgelegt bei unseren Nachbarn. Alles andere ist nicht legal und man muss sich bewusst sein, dass es bei Verstößen gegen das Waffengesetz echt blöd hergehen kann! -
-
Zur Info:
Jede Änderung an Schussfolge oder Leistung führt zum Erlischen des F-Zeichensund muss vom Amt wieder überprüft werden es sei denn man Besitz eine deutsche WBK.
Softair- bzw. Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten "F-Kennzeichen im Fünfeck" versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!