So nachdem mir a bissl fad war hab ich mir die Arbeit gemacht und die Botschaften angeschrieben um Informationen einzuholen was man bei der Einreise in die jeweiligen Länder beachten muss.
Tschechien
Es ist wesentlich, ob die Waffe in die Kategorie D (Druck im Lauf weniger als 16 J) oder in die Kategorie C (Druck im Lauf mehr als 16 J) gehört.
Bei den Waffen der Kategorie D braucht man für die Einfuhr keine Genehmigung, laut Waffengesetz bestehen jedoch folgende Beschränkungen:
- die Waffe muss verdeckt getragen werden
- die Waffe darf nur durch die Person, welche älter als 18 Jahre ist, verwendet werden
- die Waffe darf nur an dazu bestimmten Stellen verwendet werden.
[mitgeteilt von der tschechien Behörde]
Ungarn
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilt die Botschaft nach Rückfrage beim Büro für
Waffenangelegenheiten der Landespolizeidirektion Budapest (Tel. Nr.: 00361 44 35
500) mit, dass Softairwaffen ohne Genehmigung nach Ungarn eingeführt werden
dürfen. Bei einer Überprüfung des Waffeninhabers durch autorisierte Organe muss
auf Anfrage die technische Beschreibung vorgezeigt werden.
[österr. Botschaft Budapest / Robert Schneider (im Namen von Erich PIALEK - Konsul)]
Slowenien
Nach Befassung der zuständigen Stellen in Slowenien (Zollamt) können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bei Waren für den persönlichen Gebrauch, die eine Person während des Urlaubs mit sich führt, bedarf die Verbringung keines besonderen Verfahrens. Die erwähnten Waffen sind Waffen für Sportschießen mit Kunststoffkugeln. Die Waffen werden für sportliche und taktische Geländespiele verwendet und fallen unter die Kategorie Sportschießen-Ausrüstung, für die bei der Einfuhr auch gemäß dem Waffengesetz keine Genehmigung erforderlich ist.
Der Ordnung halber müssen wir jedoch feststellen, dass die österreichische Botschaft in Laibach keine verbindlichen Auskünfte hinsichtlich slowenischer Rechtsvorschriften erteilen kann.
[österreichisches Konsulat Slowenien]
Kroatien
kroatische Stb und Fremde sind verpflichtet die Waffen vor der Einreise nach Kroatien bei der kroatischen Grenzpolizei anzumelden.
Originaler Gesetzestext:
Članak 54.
Hrvatski državljani i stranci dužni su, pri prelasku državne granice, oružje prijaviti graničnoj policiji.
Granična policija privremeno će oduzeti oružje i streljivo hrvatskom državljaninu ili strancu koji prilikom prelaska državne granice oružje i streljivo ne prijavi na graničnom prijelazu i pohraniti ga do okončanja postupka.
[österreichische Botschaft Kroatien, Übersetzung von Botschaft]
falls jemand weitere Länder benötigt zwecks Einreise/Druchreise kann er mir das gerne per PN mitteilen und ich werde mich darum kümmern
mfg
Dominik / Funx